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Baustellenmanagement
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Aber diese Hindernisse an der Theodor-Heuss-Allee emfinden wir schon als recht störend. Denkt denn niemand an uns Radfahrer? Diese Frage haben wir auch dem Herrn Brütting von der Stadtverwaltung gestellt. Mal schauen, was er uns antwortet. | ![]() |
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Umfrage zum Fahrradklima
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Machen Sie also mit: www.fahrradklima-test.de. Wer die Fragen "analog" beantworten möchte, hat in unserem Büro dazu die Möglichkeit. Es liegen ausgedruckte Fragebögen bereit. Kommen Sie einfach zu uns! Jeweils donnerstags von 19:30 bis 20:30 Uhr. | ![]() |
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Tourenleiterausbildung
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Südostforum
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Nähere Informationen gibt es hier. | ![]() |
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Großdemo: "Mia ham's satt!"
![]() Der ADFC beteiligt sich am Samstag, den 6. Oktober 2018, also eine Woche vor der Landtagswahl, zusammen mit zahlreichen Umweltverbänden an einer Großdemonstration in München. Näheres dazu gibt es hier und hier. | ![]() |
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Offener Brief zum Bundeshaushalt
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„Immer mehr Fahrverbote – und Minister Scheuer tut nichts für den Radverkehr!“ Berlin, 07. September 2018 Nächste Woche stellt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Bundestag den geplanten Verkehrshaushalt 2019 vor. Die beim Dieselgipfel zugesagte Erhöhung der Mittel für den Radverkehr wird nicht enthalten sein. Auch fehlt der angekündigte Sonderetat zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit durch LKW-Abbiegeassistenten. Der ADFC ist empört. In einem offenen Brief fordert der Fahrradclub, endlich Ernst zu machen mit der angekündigten Förderoffensive für besseren Radverkehr. ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Minister Scheuer ist mit spürbaren Ambitionen beim Thema Fahrrad ins Amt gestartet. Er hat extra eine Stabsstelle Radverkehr eingerichtet und die Aktion Abbiegeassistent ins Leben gerufen. Sein Staatssekretär sprach von einer Verdoppelung des Radverkehrs, all das klang erstmal gut. Aber jetzt, wenn es ums Geld geht, ist Schluss mit der Euphorie. Keine der Ankündigungen wurde umgesetzt. Inflationsbereinigt soll der Radverkehr sogar mit einem rückläufigen Bundesetat klarkommen. Das ist ein böses Foul, Herr Minister! Deutschland braucht Geld für bessere Radwege, nicht für mehr PR!“ Der ADFC kritisiert: - Die beim Dieselgipfel zugesagte minimale Mittelerhöhung von 125 auf 200 Millionen Euro für den Radverkehr fehlt. - Der bei der „Aktion Abbiegeassistent“ zugesagte Sonderetat zur Förderung von LKW-Abbiegeassistenten fehlt. - Die „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege“ wurde unnötig verzögert. Ihr Fehlen verhindert, dass Länder und Kommunen Bundesmittel für Radschnellwege abrufen können. - Der Investitionsrückstau bei Radwegen an Bundesfernstraßen, Radschnellwegen, Radstationen an Bahnhöfen bremst die Entwicklung im ganzen Land. - Das Ministerium scheint das Potenzial des Fahrrads als Lösung für stau- und schadstoffbelastete Städte weiterhin zu unterschätzen Der ADFC fordert: - Die Anhebung des Etats für die Radverkehrsförderung auf 800 Millionen Euro pro Jahr für Radwege an Bundesfernstraßen, Radschnellwege in Ballungsräumen und Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. Gegenfinanzierung durch Maut-Mehreinnahmen. - Ein „Sonderprogramm Premium-Radwege“ für Länder und Kommunen, um den bundesweiten Rückstand beim Radwegeausbau aufzulösen - Ein Förderprogramm für innovative Modellprojekte, wie „Protected Bikelanes“ in ausgewählten Städten - Die Einrichtung des angekündigten Förderetats für LKW-Abbiegeassistenten, da die tödlichen Unfälle mit abbiegenden LKW weiter zunehmen. Stork: „Immer mehr Fahrverbote kommen, aber der Minister tut nichts für den Radverkehr. Es reicht nicht, den Radverkehr zu loben und die Finanzierungslast dann den Ländern und Kommunen zu überlassen. Der Bund kann sehr viel mehr für den Radverkehr tun, als verstärkte Kommunikationsarbeit. Minister Scheuer kann mit Geld gestalten – und das muss er auch für den Radverkehr tun!“ | ![]() |
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Dienstfahrräder für Pendler
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Die FAZ meldet so etwas in ihrer Onlineausgabe und zitiert aus einem Spiegelartikel (Heft 39, Seite 68), wo es um die zunehmenden Verkehrsbelastungen geht. Leider nicht online verfügbar! BMW Betriebsratchef Manfred Schoch: "Den kommenden Verkehrskollaps können wir nicht mit Autos verhindern." "Das Kernproblem ist der Pendlerverkehr und dafür müssen wir jetzt völig neue Lösungen finden." Na ja, so neu ist die Idee, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren, nun auch wieder nicht. Fehlt halt die richtige Infrastruktur! | ![]() |
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Es wird Licht
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Radeln mit dem Landrat
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Er konnte es sich nicht verkneifen, die merkwürdigen Ansichten der Leiterin der Verkehrsbehörde des Kreises wiederzugeben: "Solche Randmarkierungen verringern die befahrbare Breite der Wege. Dadurch wird unter Umständen die in den ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) vorgesehene Breite unterschritten. Im Falle eines Unfalle könnte der Landkreis in Haftung genommen werden." Wir haben diese Auffassung schon vor einiger Zeit dem Rechtsreferenten unseres Bundesverbandes vorgelegt. Die Antwort: "Die ERA enthalten generell keine Empfehlungen, die der StVO widersprechen. Das Argument „Die Markierung ist ein Verkehrszeichen“ kann man zunächst noch gelten lassen. Die Folgerung, die daraus gezogen wird, ist aber absurd. Konsequent zu Ende gedacht, sagt die Verkehrsabteilung, dass sie für zu schmale Radwege haften muss, was dann ja auch für von Anfang an zu schmal angelegte Radwege gelten müsste. Das ist aber nicht der Fall – jedenfalls kenne ich kein Urteil mit diesem Inhalt (leider). Die Haftungsbestimmung des § 839 i. V. m. Art. 34 GG sagt außerdem, dass bei Fahrlässigkeit nur dann Ersatz zu leisten ist, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz erhalten kann. Bei einem Zusammenstoß müsste der verletzte Radfahrer sich an den Unfallgegner wenden. Die Gefahr eines solchen Zusammenstoßes wird durch die deutlich sichtbare Randmarkierung sogar reduziert. Denn ohne Markierung ist man genötigt, bei schlechter Sicht mehr Sicherheitsabstand zum Rand zu halten und mehr zur Mitte hin zu fahren, ebenso der entgegenkommende Radverkehr. Die Gesamtbreite wird dann schlechter ausgenutzt, die Gefahr von Frontalzusammenstößen steigt." Und seitens der Forchheimer Polizei haben wir folgende Information: "Hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der Anbringung von Randmarkierungen an Geh- und Radwegen bestehen verschiedene Auffassungen. Eine solche Randmarkierung kann eine Markierung gemäß Anlage 2 zu § 41 StVO sein und stellt damit ein Verkehrszeichen (Z. 295) dar. Damit sind Ge- und Verbote verbunden. Verstöße können nach dem Bußgeldkatalog geahndet werden. Eine solche Markierung muss von der örtlich und sachlich zuständigen Verkehrsbehörde angeordnet werden (Verwaltungsakt). Die Verkehrsbehörden sind an die Grundsätze des Verwaltungsrechts, insbesondere der §§ 39 ff, 44, 45 StVO und der VwV zu diesen Bestimmungen gebunden. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung einer solchen Markierung müssen im Einzelfall geprüft werden. Unserer Dienststelle sind derzeit keine, nach einer solchen Rechtsgrundlage markierten Geh- und Radwege bekannt. Eine allgemeine Vorschrift, dass alle Geh- und Radwege (außerhalb geschlossener Ortschaften) generell und ohne Einzelfallprüfung mit einer Randmarkierung zu versehen sind, besteht nach der StVO nicht. Es verhält sich vielmehr so, dass auf Grund dieser fehlenden Bestimmung, die Anordnung von Randmarkierungen bei Geh- und Radwegen eben nicht zulässig ist. Neben den verkehrsrechtlichen Bestimmungen bestehen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) definiert wurden. Unter Ziff. 11.1.11 „Sicherung gegen Absturz und Abkommen vom Weg“ wird eine Randmarkierung mittels durchgehendem Schmalstrich zur Verdeutlichung des Wegverlaufs bei Dunkelheit aufgeführt, wenn der Rand nicht anderweitig gut erkennbar ist. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Fahrbahnmarkierung bzw. Fahrbahnbegrenzungslinie im Sinne der StVO (s.o.), sondern um eine besondere bauliche Ausgestaltung des Radwegs. Ob eine solche Randmarkierung vorgesehen ist oder umgesetzt wird, liegt im (gebundenen) Ermessen des Baulastträgers bzw. des planenden Ingenieurbüros. . . ."! Und wer sich noch für die Meinung der Obersten Baubehörde im bayerischen Innenministerium interessiert, kann sie hier nachlesen. Aber bitte gut festhalten! Die von der Marktgemeine Eggolsheim errichteten Wege nach Bammersdorf bzw. Neuses sind mustergültig markiert. Wo eine Wille ist, ist . . . | ![]() |
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Der 7. Sinn
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Auf ein Wort
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Dass Finnisch eine merkwürdige Sprache ist, weiß ja jeder. Wir wollen hier mal eine Übersetzung der Überschrift versuchen. "Kaupinkipyöräilijöillä" ist eigentlich ganz einfach: "Kaupunki" ist die "Stadt", ein "pyörä" ist ein Fahrrad und "pyöräilijä" ist demnach der Radfahrer. Jetzt kommt eine Besomderheit: Im Finnischen gibt es nicht das Verb "haben", das einen Besitz anzeigt. Dafür 15(!) Fälle! Mit einem dieser Fälle, dem Adessiv, drückt man den Besitz aus, wobei der jeweilige Fall durch eine Endung festgelegt wird. Zum Beispiel minä = ich, minulla = ich-bei, minulla on = ich-bei ist = ich habe. Dann müssen noch die sogenannten Lautwechsel bedacht werden, d.h. bei bestimmten Vokalen heißt es -lla, bei anderen -llä. Und der Plural wird durch ein i ausgedrückt. Die Überschrift ergibt im Deutschen die Meldung: "Die Radfahrer in der Stadt haben selten einen Helm dabei." Auf dem Bild kann man das ja auch sehen. So einfach ist das. | ![]() |
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Nicht ohne meine Nudel
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Mit einer "Schwimmnudel" auf dem Gepäckträger, kann man sich Autos vom Leibe halten. In Toronto hat man das auch schon erkannt: Den vorgeschriebenen Abstand von 1,50 m oder besser 2 m erreicht man damit leider nicht ganz. Aber besser als nichts.
Wenn man knapp überholt wird, hätte man ja manchmal gerne dieses Gerät aus dem Mittelalter dabei: Natürlich geht so etwas gar nicht.
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Alle Wege führen zu . . .
![]() Sogar eine Buslinie fährt im schwedischen Halmstad dorthin. Und Radwege sowieso. Das schaffen nicht einmal die Bayern. | ![]() |
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Street Art
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In Bamberg hat man zumindest ein bisschen die Gefahren erkannt:
Aber, ob man gleich so weit gehen muss wie hier in Berlin-Zehlendorf:
So wäre es perfekt:
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Schilderwald
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Ist das hier nicht des Guten etwas zu viel? Wer blickt da noch durch?
Einerseits ist das hier ein Verbot für Fahrzeuge aller Art - auch für Fahrräder - andrerseits ist es ein Geh- und Radweg. Da passt etwas nicht zusammen.
Und da hat wohl jemand den Ediing eingesetzt, um Kosten zu sparen. Auch eine Möglichkeit.
Au weia, das kann Ärger geben.
In Schweden gibt es sogar Menschen auf den Fahrrädern.
Da ist man bei uns noch nicht so weit.
Außer bei den Motorrädern.
Dafür sind in Schweden Männer(?) mit kleinen Mädchen unterwegs.
In Deutschland tragen die Frauen noch steife Röcke.
Und hier ist nur "nützes" Hin- und Herfahren erlaubt, oder?
? ? ? | ![]() |
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