Das muss unbedingt beachtet werden

Die von uns gesammelten Unterschriften müssen von den Wohnsitzgemeinden geprüft werden. Es sollen ja nur bayerische Stimmberechtigte abstimmen dürfen und niemand soll mehrfach unterschrieben haben. Dazu werden die Listen an die jeweilige Gemeindeverwaltung versandt.

Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern anderer Gemeinden werden nicht gezählt!

Das heißt, dass sich auf einer Liste nur Unterschriften aus ein und derselben Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft befinden sollen. Gegebenenfalls ist eine neue Liste anzufertigen. Dabei ist es unerheblich, wenn sie nur zum Teil ausgefüllt sind.

Und so sehen diese Listen aus:

 

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