Forchheim und die AGFK

Bereits in der Sitzung der AG Rad der Stadt Forchheim am 28.04.2021 kam am Rande die Überlegung auf, die Aufnahme in die AGFK zu beantragen:

Im Oktober 2022 hat der Stadtrat beschlossen, die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) zu beantragen. Infolgedessen wurde am 24. Juli 2024 die sogenannte "Vorbereisung" durchgeführt. Dazu kam eine Gruppe von Vertretern der AGFK, des Verkehrsministeriums und städtischer Baubehörden zusammen. Unter Federführung des Radverkehrsbeauftragten Tobias Wilhelm und der Mobilitätsbürgermeisterin Annette Prechtel wurden am Vormittag verschiedene Problemstellen im Stadtgebiet angefahren. Am Nachmittag folgte dann eine interne Besprechung zum Handlungsbedarf. Die Stadt hat nun vier Jahre Zeit, diese Maßnahmen umzusetzen. Es folgt eine weitere "Bereisung" durch die AGFK und gegebenenfalls die endgültige Aufnahme in die AGFK. Erst dann - und nicht schon jetzt - darf sich Forchheim als fahrradfreundlich bezeichnen.

Der ADFC verfolgt diesen Prozess mit großer Aufmerksamkeit und wird die Stadt, wo immer das möglich ist, mit seiner Expertise unterstützen. Letztendlich sind es die aktiven Radfahrenden, die am ehesten wissen, was nötig ist und wie Lösungen aussehen können.

Folgende Dokumente beschäftigen sich mit dem Thema AGFK:

  1. Protokoll der Vorbereisung
  2. Maßnahmentabelle mit den von der AGFK gewünschten Maßnahmen
  3. LOP-Liste des ADFC-Forchheim
    Diese "Liste offener Punkte" wird vom ADFC Forchheim seit Jahren geführt und immer wieder aktualisiert.
  4. Präsentation zu Forchheimer Problemstellen
    Diese wurde von unserem Mitglied Manfred Himsel erstellt.

Alle diese Dokumente stehen Herrn Wilhelm und Frau Prechtel zur Verfügung.

Unsere Sorge: Seit 2021 sind nun bereits vier Jahre vergangen, in denen bekannte Mängel bei den Rad-Infrastrukturmaßnahmen nicht abgestellt bzw. überhaupt in Angriff genommen wurden, so dass zu bezweifeln ist, ob in den nächsten verbleibenden drei Jahren die in der Handlungsempfehlung der AGFK benannten Maßnahmen und Verbesserungen vorgenommen werden können.

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